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Änderungen im Thüringer Rettungsdienstgesetz

In der Plenarsitzung des Thüringer Landtages vom 01.11.2023 wurden unter anderem folgende Änderungen des ThürRettG angenommen:


1: Ab dem 01.01.2024 wird der Einsatz von Rettungsassistenten auf NEF und Leitstelle begrenzt. Der Einsatz von Rettungsassistenten auf dem RTW wird nun nicht mehr in dieser Funktion möglich sein.


2: Die telenotärztliche Versorgung wird fest der Kassenärztlichen Vereinigung zugeordnet.


3: Eine Experimentierklausel für vorübergehende vom Landesrettungsdienstplan abweichende Erprobungsverfahren wird eingeführt.




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